Wer sich mit barrierefreien Websites beschäftigt, stößt schnell auf vier Buchstaben: WCAG. Die Web Content Accessibility Guidelines des W3C sind die Grundlage fast aller Vorgaben zur digitalen Barrierefreiheit in Europa. Seit Anfang September 2026 gibt es eine neue Fassung der europäischen Norm EN 301 549, die nicht mehr auf WCAG 2.1, sondern auf WCAG 2.2 verweist. Das klingt nach einem Detail für Fachleute. Für Betriebe mit Onlineshop, Buchung oder Kundenkonto lohnt sich trotzdem ein genauer Blick.
Worum es geht
WCAG 2.2 ist seit Oktober 2023 eine offizielle Empfehlung des W3C. Die Richtlinien beschreiben prüfbare Erfolgskriterien in drei Stufen: A, AA und AAA. In der Praxis ist die Stufe AA der Maßstab, an dem sich Gesetze und Normen orientieren. Laut der Übersicht des W3C zu den Neuerungen in WCAG 2.2 kommen gegenüber 2.1 neun Kriterien dazu. Sechs davon betreffen die Stufen A und AA. Ein altes Kriterium, 4.1.1 zur Syntaxprüfung des Codes, ist entfallen, weil moderne Browser solche Fehler ohnehin ausgleichen.
Die sechs neuen Kriterien für A und AA, kurz übersetzt:
- Fokus nicht verdeckt (2.4.11): Wer mit der Tastatur durch die Seite springt, muss das gerade ausgewählte Element zumindest teilweise sehen. Ein fest stehender Cookie-Hinweis oder eine klebende Kopfzeile darf es nicht vollständig verdecken.
- Ziehbewegungen (2.5.7): Alles, was sich durch Ziehen bedienen lässt, etwa ein Schieberegler für den Preis oder eine Karte, braucht auch eine Bedienung mit einfachem Klick oder Tippen.
- Mindestgröße von Zielen (2.5.8): Klickbare Elemente sollen mindestens 24 mal 24 CSS-Pixel groß sein oder genug Abstand zueinander haben. Ausnahmen gibt es, etwa für Links im Fließtext.
- Hilfe an gleicher Stelle (3.2.6): Wenn Sie auf mehreren Seiten Hilfe anbieten, zum Beispiel Telefonnummer, Kontaktformular oder Chat, soll sie immer an derselben Stelle zu finden sein.
- Keine doppelte Eingabe (3.3.7): Angaben, die jemand im selben Ablauf schon gemacht hat, sollen nicht noch einmal eingetippt werden müssen. Ein Häkchen „Rechnungsadresse wie Lieferadresse“ ist das klassische Beispiel.
- Barrierefreie Anmeldung (3.3.8): Ein Login darf nicht verlangen, sich etwas zu merken oder ein Rätsel zu lösen, ohne dass es eine Alternative gibt. Passwort-Manager und Einfügen aus der Zwischenablage müssen funktionieren.
Neu ist vor allem die Verbindung zum Recht. Die europäische Norm EN 301 549 wurde im September 2026 in der Fassung V4.1.1 veröffentlicht. Laut AccessibleEU, dem Zentrum der Europäischen Kommission für Barrierefreiheit, übernimmt sie WCAG 2.2 als Maßstab für Websites, Software und Dokumente und ist erstmals ausdrücklich auf den European Accessibility Act abgestimmt. Rechtlich gilt aber: Solange die Kommission die neue Fassung nicht im Amtsblatt der EU veröffentlicht, bleibt die Fassung V3.2.1 aus 2021 auf Basis von WCAG 2.1 AA die maßgebliche Referenz. Eine neue Frist ist damit nicht verbunden.
Was das für Betriebe in Österreich heißt
Für Betriebe, die unter das österreichische Barrierefreiheitsgesetz fallen, ändert sich heute rechtlich nichts. Wer seine Website nach WCAG 2.1 AA geprüft hat, ist nach aktuellem Stand weiter auf der richtigen Grundlage. Die Richtung ist aber klar: Die nächste maßgebliche Fassung wird WCAG 2.2 sein. Wer gerade einen Relaunch plant oder einen Shop neu aufsetzt, sollte deshalb gleich nach 2.2 bauen lassen. Nachrüsten kostet meist mehr als von Anfang an richtig planen.
In der Praxis sehen wir drei Stellen, an denen die neuen Kriterien besonders oft greifen:
- Buchungsstrecken in Hotellerie und Gastronomie: Kalender, die nur per Wischen funktionieren, und Formulare, die Gastdaten mehrfach abfragen.
- Onlineshops im Handel und Handwerk: kleine Plus- und Minus-Schaltflächen im Warenkorb, Preisfilter mit Schiebereglern und Logins mit Zusatzrätseln.
- Websites mit fixierten Elementen: große Cookie-Hinweise, klebende Kopfzeilen und Chat-Fenster, die beim Durchtabben das ausgewählte Feld verdecken.
Von den neuen Kriterien profitieren nicht nur Menschen mit Behinderung. Größere Schaltflächen helfen jedem am Handy, weniger Tipparbeit verkürzt den Kauf, und eine Anmeldung ohne Rätsel spart Nerven. Barrierefreiheit ist damit auch ein Thema der Benutzerfreundlichkeit.
Was Sie jetzt tun können
Mit dieser kurzen Liste prüfen Sie selbst die wichtigsten Punkte:
- Tastatur-Test: Springen Sie mit der Tabulatortaste durch Startseite, Kontaktformular und Bestellung. Sehen Sie immer, wo Sie gerade sind, und wird nichts verdeckt?
- Handy-Test: Lassen sich alle Schaltflächen mit dem Daumen treffen, ohne versehentlich das Nachbarelement zu erwischen?
- Ziehen ersetzen: Gibt es Schieberegler, verschiebbare Karten oder Listen? Prüfen Sie, ob es eine Alternative per Klick gibt.
- Formulare durchgehen: Müssen Daten doppelt eingegeben werden? Funktioniert das Einfügen eines Passworts aus dem Passwort-Manager?
- Hilfe vereinheitlichen: Steht Ihre Kontaktmöglichkeit auf allen Seiten an derselben Stelle?
- Dienstleister fragen: Shop-, Buchungs- und Chat-Systeme kommen oft von externen Anbietern. Fragen Sie nach, ob diese bereits WCAG 2.2 AA erfüllen und wie das belegt ist.
Ein automatischer Website-Check findet manche technischen Schwächen, ersetzt aber keine Prüfung durch Menschen. Wie wir barrierefreie Websites planen und umsetzen, lesen Sie auf unserer Seite zur barrierefreien Website. Die rechtlichen Grundlagen fasst unser Beitrag zum Barrierefreiheitsgesetz zusammen.
Häufige Fragen
Muss meine Website jetzt WCAG 2.2 erfüllen?
Nach aktuellem Stand ist für die Vermutung der Konformität noch EN 301 549 V3.2.1 mit WCAG 2.1 AA maßgeblich. Die neue Fassung mit WCAG 2.2 gilt erst als Referenz, wenn die EU-Kommission sie im Amtsblatt veröffentlicht. Für neue Projekte ist WCAG 2.2 AA trotzdem die sinnvolle Grundlage.
Wie viele Kriterien sind in WCAG 2.2 neu?
Neun Kriterien sind neu, sechs davon auf den Stufen A und AA. Das Kriterium 4.1.1 zur Code-Syntax ist entfallen.
Erfüllt eine Website nach WCAG 2.2 automatisch auch WCAG 2.1?
In der Regel ja. Laut W3C sind die Kriterien aus 2.0 und 2.1 in 2.2 im Wesentlichen gleich geblieben. Wer 2.2 erfüllt, erfüllt damit auch 2.1, abgesehen vom entfallenen Kriterium 4.1.1.
Reicht ein automatisches Prüfwerkzeug?
Nein. Werkzeuge erkennen fehlende Alternativtexte oder schwache Kontraste. Ob Fokus, Bedienung und Formulare im Alltag funktionieren, lässt sich nur mit einer Prüfung durch Menschen feststellen.
