AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen.
Für Webhosting, Webdesign, Webprogrammierung und SEO, Online Marketing und Werbung sowie KI-Tools.
Stand: aktuelle Fassung (gleichlautend mit agb.pdf)
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsabschluss
(1) Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen ausschließlich auf Basis der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden, auch wenn nicht explizit auf sie hingewiesen wird. Die AGB sind nur für Rechtsbeziehungen mit Unternehmern anwendbar.
(2) Die von diesen AGB abgedeckten Leistungen umfassen insbesondere die folgenden Bereiche:
- Webhosting
- Webdesign, Webprogrammierung und SEO
- Online Marketing und Werbung
- KI-Tools
(3) Für die AGB und die relevanten Nutzungsbedingungen ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung maßgeblich. Abweichungen von diesen sowie andere ergänzende Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vom Auftragnehmer bestätigt werden.
(4) Geschäftsbedingungen des Kunden werden, auch bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Der Auftragnehmer widerspricht den AGB des Kunden ausdrücklich. Ein weiterer Widerspruch gegen AGB des Kunden durch den Auftragnehmer ist nicht erforderlich.
(5) In Bezug auf die Erbringung und den Support von als Abonnement oder Dauerschuldverhältnis ausgestalteten Services können Bestimmungen dieser AGB oder relevanter Nutzungsbedingungen gemäß dieser Regelung geändert werden, sofern wesentliche Vertragsinhalte nicht betroffen sind. Der Auftragnehmer wird den Kunden schriftlich über Änderungen informieren. Widerspricht der Kunde nicht binnen zwei Wochen nach Erhalt der Mitteilung schriftlich, gelten die Änderungen als genehmigt und sind ab diesem Zeitpunkt für die bestehende Vereinbarung bindend. Der Auftragnehmer wird den Kunden bei Mitteilung der Änderung ausdrücklich auf diese Folge hinweisen. Diese Zustimmungsfiktion gilt nicht für Änderungen wesentlicher Leistungsinhalte und Entgelte.
(6) Angebote des Auftragnehmers sind unverbindlich und freibleibend, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, und für 30 Tage gültig.
§ 2 Leistungsumfang
(1) Der Leistungsumfang, den der Auftragnehmer zu erbringen hat, ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung, einer möglichen Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer sowie gegebenenfalls aus den Angebotsunterlagen.
(2) Änderungen am Leistungsinhalt nach Vertragsschluss bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers. Innerhalb des vom Kunden vorgegebenen Rahmens hat der Auftragnehmer bei der Auftragsausführung Gestaltungsfreiheit. Sollte der Kunde über die vereinbarten Leistungen hinaus zusätzliche Leistungen wünschen, werden diese nach einem Stundensatz von netto EUR 120,00 abgerechnet, sofern keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde.
(3) Für Positionen, die als Abonnement gekennzeichnet sind, gelten die vereinbarten Vertragslaufzeiten. Wird ein solches Abonnement nicht mindestens drei Monate vor Ablauf gekündigt, verlängert es sich automatisch um die vereinbarte Vertragslaufzeit. Eine ordentliche Kündigung vor Ablauf der festen Vertragslaufzeit ist grundsätzlich ausgeschlossen. Im Falle einer vorzeitigen Kündigung wären 70% des gesamten Brutto-Auftragsvolumens der gesamten vereinbarten Vertragslaufzeit sofort zu zahlen.
§ 3 Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Alle vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen (insbesondere Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Blaupausen, Kopien, Farbabdrucke und elektronische Dateien) sind vom Kunden innerhalb von drei Werktagen nach Erhalt zu überprüfen und freizugeben. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, gelten die Leistungen als genehmigt.
(2) Der Kunde verpflichtet sich, dem Auftragnehmer rechtzeitig und vollständig alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen sowie gegebenenfalls Örtlichkeiten und Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus hat der Kunde den Auftragnehmer über alle relevanten Umstände zu informieren, die die Auftragsdurchführung betreffen, auch wenn diese erst während der Auftragsausführung bekannt werden.
(3) Entstehen dem Auftragnehmer zusätzliche Aufwendungen aufgrund unrichtiger, unvollständiger oder nachträglich geänderter Angaben des Kunden, so sind diese vom Kunden zu tragen. Diese zusätzlichen Aufwendungen werden, sofern keine gesonderte Vereinbarung getroffen wurde, nach einem Stundensatz von netto EUR 120,00 abgerechnet.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, die zur Verfügung gestellten Unterlagen (wie Fotos, Logos etc.) auf eventuelle Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen und sicherzustellen, dass diese frei von Rechten Dritter sind und für den vorgesehenen Zweck verwendet werden können. Der Auftragnehmer haftet bei leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung seiner Warnpflicht – jedenfalls im Innenverhältnis zum Kunden – nicht für Verletzungen derartiger Rechte Dritter durch die bereitgestellten Unterlagen. Sollte der Auftragnehmer aufgrund einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen werden, stellt der Kunde den Auftragnehmer schad- und klaglos und ersetzt ihm sämtliche daraus entstehenden Nachteile, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Kunde verpflichtet sich ferner, den Auftragnehmer bei der Abwehr von Ansprüchen Dritter zu unterstützen und alle notwendigen Unterlagen unaufgefordert zur Verfügung zu stellen.
§ 4 Fremdleistungen / Beauftragung Dritter / Sub-Auftragnehmer
(1) Der Auftragnehmer ist nach eigenem Ermessen berechtigt, die vereinbarten Leistungen selbst zu erbringen, sich sachkundiger Dritter zur Erfüllung der Leistungen zu bedienen und/oder die Leistungen durch Dritte ausführen zu lassen („Fremdleistung“).
(2) Die Beauftragung Dritter im Rahmen einer Fremdleistung kann entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden erfolgen, wobei im letzteren Fall die vorherige Information und Zustimmung des Kunden erforderlich ist. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, diese Dritten sorgfältig auszuwählen und sicherzustellen, dass sie über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügen.
(3) Social Media Kanäle
- Der Auftragnehmer weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass die Anbieter von „Social Media Kanälen“ (z.B. Facebook, Twitter, YouTube, im Folgenden kurz: Anbieter) in ihren Nutzungsbedingungen das Recht vorbehalten, Werbeanzeigen und -auftritte aus beliebigen Gründen abzulehnen oder zu entfernen. Die Anbieter sind somit nicht verpflichtet, Inhalte und Informationen an ihre Nutzer weiterzuleiten. Daraus ergibt sich ein vom Auftragnehmer nicht kalkulierbares Risiko, dass Werbeanzeigen und -auftritte grundlos entfernt werden können.
- Im Falle einer Beschwerde eines anderen Nutzers bieten die Anbieter zwar die Möglichkeit einer Gegendarstellung an, jedoch erfolgt auch in diesem Fall eine sofortige Entfernung der beanstandeten Inhalte. Die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes kann einige Zeit in Anspruch nehmen.
- Der Auftragnehmer kann nur im Rahmen der von den Anbietern vorgegebenen Nutzungsbedingungen, auf die er keinen Einfluss hat, arbeiten. Diese Nutzungsbedingungen werden auch dem Auftrag des Kunden zugrunde gelegt.
- Der Kunde erkennt ausdrücklich an, dass die Nutzungsbedingungen der Social Media Anbieter die Rechte und Pflichten eines eventuellen Vertragsverhältnisses (mit-)bestimmen.
- Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Auftrag des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen und die Richtlinien der „Social Media Kanäle“ zu beachten. Aufgrund der aktuell gültigen Nutzungsbedingungen und der einfachen Möglichkeit jedes Nutzers, Rechtsverletzungen zu behaupten und somit eine Entfernung der Inhalte zu erreichen, kann der Auftragnehmer jedoch nicht garantieren, dass beauftragte Kampagnen jederzeit abrufbar sind.
§ 5 Termine
(1) Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen sind, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen müssen schriftlich festgehalten oder vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt werden.
(2) Vom Auftragnehmer schriftlich bestätigte Termine, die vom Kunden weniger als fünf volle Werktage (mindestens 120 Stunden) vor Beginn abgesagt oder verschoben werden, sind vom Kunden voll zu bezahlen, wobei mindestens netto EUR 300,00 in Rechnung gestellt werden. Sollten die durch die Absage entstandenen Kosten höher sein, werden die tatsächlichen höheren Kosten berechnet (z.B. Stundensatz netto EUR 120,00, Reisekosten von EUR 0,42 pro km sowie sonstige frustrierte Ausgaben und Aufwendungen).
(3) Verzögert sich die Leistung des Auftragnehmers aufgrund von Ereignissen, die er nicht zu vertreten hat (z.B. höhere Gewalt oder andere unvorhersehbare und mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse), ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und den Umfang des Hindernisses. Die Fristen verlängern sich entsprechend. Bei Verzögerungen von mehr als zwei Monaten haben beide Parteien das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.
(4) Befindet sich der Auftragnehmer in Verzug, kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, wenn er dem Auftragnehmer schriftlich eine angemessene Nachfrist von mindestens 14 Tagen gesetzt hat und diese ohne Erfolg verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, außer bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
(5) Werden vom Auftragnehmer beim Kunden zu erbringende Leistungen, wie die erste Besprechung oder der Website-Call, nicht spätestens 8 Wochen nach Auftragserteilung final terminiert, werden die Leistungen für die vereinbarte Vertragsdauer in Rechnung gestellt und sind zur Zahlung fällig, unabhängig von der noch ausstehenden Leistungserbringung.
(6) Wird eine Besprechung, der Website-Call oder andere Leistungen seitens des Kunden verschoben oder nicht innerhalb von 6 Monaten nach Beauftragung durchgeführt, ist der Auftragnehmer berechtigt, 100 % des Auftragsvolumens für den vereinbarte Vertragszeitraum in Rechnung zu stellen.
(7) Sollte der Kunde einen Termin/Call dreimal verschieben oder verabsäumen, wird ein weiterer Termin/Call nur nach Vorkasse der entstandenen Mehrkosten durchgeführt. Sofern keine gesonderte Vereinbarung zwischen dem Kunden und dem Auftragnehmer getroffen wird, erfolgt die Verrechnung nach einem Stundensatz von netto EUR 120,00.
§ 6 Vorzeitige Auflösung
(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:
- Die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird;
- Der Kunde trotz schriftlicher Abmahnung und Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen fortgesetzt gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie die Zahlung eines fälligen Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt;
- Berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistungserbringung eine angemessene Sicherheit bietet.
(2) Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Auftragnehmer trotz schriftlicher Abmahnung und Setzung einer angemessenen Nachfrist von mindestens 14 Tagen zur Behebung des Vertragsverstoßes fortgesetzt gegen wesentliche Bestimmungen dieses Vertrages verstößt.
§ 7 Honorar / Entgelt
(1) Sofern nichts anderes vereinbart wurde, entsteht der Honoraranspruch des Auftragnehmers in Höhe von 100 % des Auftragsvolumens für die vereinbarte Vertragslaufzeit nach Durchführung der ersten Besprechung, oder nach dem Transfer der Daten zu unserem Server. Findet die erste Besprechung nicht innerhalb von 6 Monaten nach Auftragserteilung statt oder wird diese seitens des Kunden dreimal verschoben oder verabsäumt, entsteht ebenfalls der Honoraranspruch des Auftragnehmers in Höhe von 100 % des Auftragsvolumens für die vereinbarte Vertragslaufzeit. Die folgenden Entgelte sind je nach Vereinbarung fällig und die Rechnungsstellung erfolgt zu Beginn der jeweiligen Folgeperiode. Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Deckung seines (Mehr-)Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Ab einem jährlichen Auftragsvolumen von EUR 10.000,00 oder bei Projekten, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, ist der Auftragnehmer berechtigt, Zwischenabrechnungen oder Vorausrechnungen zu erstellen bzw. Akontozahlungen abzurufen.
(2) Das Honorar versteht sich als Netto-Honorar zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Fehlt eine spezifische Vereinbarung, so beträgt das Honorar für die erbrachten Leistungen und die Überlassung der urheber- und kennzeichenrechtlichen Nutzungsrechte netto EUR 120,00 pro Stunde.
(3) Alle Leistungen des Auftragnehmers, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle dem Auftragnehmer entstehenden Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen.
(4) Kostenvoranschläge des Auftragnehmers sind unverbindlich. Übersteigen die tatsächlichen Kosten die schriftlich veranschlagten um mehr als 15 %, wird der Auftragnehmer den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von drei Werktagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und kostengünstigere Alternativen vorschlägt. Bei Kostenüberschreitungen bis 15 % ist keine gesonderte Verständigung erforderlich; diese gilt als vom Kunden von vornherein genehmigt.
(5) Ändert oder bricht der Kunde die in Auftrag gegebenen Arbeiten ohne Einbindung des Auftragnehmers einseitig ab – ungeachtet der laufenden Betreuung durch diesen – so hat er dem Auftragnehmer die bis dahin erbrachten Leistungen gemäß der Honorarvereinbarung zu vergüten und alle angefallenen Kosten zu erstatten. Sofern der Abbruch nicht durch eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung des Auftragnehmers begründet ist, hat der Kunde darüber hinaus das gesamte für diesen Auftrag vereinbarte Honorar zu zahlen, wobei die Anrechnungsvergütung des § 1168 ABGB ausgeschlossen ist. Zudem ist der Kunde verpflichtet, den Auftragnehmer hinsichtlich aller Ansprüche Dritter, insbesondere der Auftragnehmer des Auftragnehmers, schad- und klaglos zu halten. Mit der Zahlung des Entgelts erwirbt der Kunde keine Nutzungsrechte an den bereits erbrachten Arbeiten; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind unverzüglich an den Auftragnehmer zurückzugeben.
(6) Für den Fall einer Vertragslaufzeit von mehr als 12 Monaten und/oder bei Verlängerung eines abgeschlossenen Abos oder Vertragsverhältnisses behält sich der Auftragnehmer eine Anpassung des Honorars/Entgelts auf einer wertgesicherten Basis gemäß dem von der Statistik Austria verlautbarten monatlichen Index der Verbraucherpreise 2015 oder einem nachfolgenden Index vor. Ausgangsbasis für diese Wertsicherung ist die für den Monat der Unterzeichnung des Angebots/der Auftragserteilung errechnete Indexzahl (Basisindexzahl). Der Auftragnehmer ist berechtigt, eine Wertanpassung des Entgeltes jeweils zu Beginn eines neuen Kalenderjahres auf Grundlage der für den Monat Oktober des Vorjahres errechneten Indexzahl vorzunehmen. Die Nichtgeltendmachung der Erhöhung des Honorars/Entgelts aufgrund der Wertsicherung sowie die Nichteinhebung von Erhöhungsbeträgen gilt unabhängig von deren Dauer nicht als Verzicht des Auftragnehmers auf die Wertsicherung des Honorars/Entgelts.
§ 8 Zahlung, Eigentumsvorbehalt
(1) Das Honorar/Entgelt ist grundsätzlich sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern keine besonderen Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart wurden. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen. Die vom Auftragnehmer gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum des Auftragnehmers.
(2) Für Leistungspositionen, die als Abonnement ausgestaltet sind, sind – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – die erstmaligen Entgelte vor Leistungserbringung mit Rechnungsstellung und die folgenden Entgelte je nach Vertragslaufzeit im Voraus fällig (siehe hierzu auch Punkt 7.1). Die Rechnungsstellung erfolgt per Dauerrechnung zu Beginn der Folgeperiode.
(3) Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe. Der Kunde verpflichtet sich, dem Auftragnehmer die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben in marktüblicher Höhe von derzeit mindestens EUR 35,00 je Mahnung sowie eines Mahnschreibens eines beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt unberührt.
(4) Im Falle des Zahlungsverzugs des Kunden kann der Auftragnehmer sämtliche im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen.
(5) Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, weitere Leistungen zu erbringen, bis der ausstehende Betrag vollständig beglichen ist (Zurückbehaltungsrecht). Die Verpflichtung des Kunden zur Entgeltzahlung bleibt davon unberührt.
(6) Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, im Falle der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust).
(7) Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen des Auftragnehmers aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde vom Auftragnehmer schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.
§ 9 Eigentumsrecht und Urheberrecht
(1) Alle Leistungen des Auftragnehmers, einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Scribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias) und deren Einzelteile sowie die Werkstücke und Entwurfsoriginale, bleiben im Eigentum des Auftragnehmers. Diese können vom Auftragnehmer jederzeit, insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses, zurückgefordert werden.
(2) Durch die Zahlung des Honorars erwirbt der Kunde das Recht zur Nutzung der Leistungen des Auftragnehmers für den vereinbarten Zweck. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten setzt die vollständige Bezahlung der dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus. Nutzt der Kunde die Leistungen des Auftragnehmers vor vollständiger Bezahlung, so erfolgt dies auf Basis eines jederzeit widerruflichen Leihverhältnisses.
(3) Web- und Cloud-Services unterliegen den jeweiligen Nutzungsbedingungen, die ergänzend zu diesen AGB gelten. Bei Widersprüchen zwischen diesen AGB und den Nutzungsbedingungen haben letztere Vorrang.
(4) Änderungen oder Bearbeitungen von Leistungen des Auftragnehmers, insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder Dritte, bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers und gegebenenfalls des Urhebers, sofern die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind. Die Herausgabe aller sogenannten „offenen Dateien“ ist nicht Bestandteil des Vertrags, und der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, diese herauszugeben. Ohne eine vertragliche Abtretung der Nutzungsrechte auch für „elektronische Arbeiten“ hat der Kunde keinen Anspruch darauf.
(5) Für die Nutzung von Leistungen des Auftragnehmers, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist die schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers erforderlich. Dafür steht dem Auftragnehmer und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.
(6) Für die Nutzung von Leistungen des Auftragnehmers bzw. von Werbemitteln, für die der Auftragnehmer konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist nach Ablauf des Vertrages ebenfalls die Zustimmung des Auftragnehmers notwendig, unabhängig davon, ob diese Leistungen urheberrechtlich geschützt sind oder nicht.
(7) Für die Nutzung gemäß 9.5 steht dem Auftragnehmer im ersten Jahr nach Vertragsende ein Anspruch auf die volle im abgelaufenen Vertrag vereinbarte Vergütung zu. Im zweiten und dritten Jahr nach Ablauf des Vertrages reduziert sich der Anspruch auf die Hälfte bzw. ein Viertel der ursprünglich vereinbarten Vergütung. Ab dem vierten Jahr nach Vertragsende ist keine Vergütung mehr zu zahlen.
(8) Der Kunde haftet dem Auftragnehmer für jede widerrechtliche Nutzung in doppelter Höhe des für diese Nutzung angemessenen Honorars.
§ 10 Kennzeichnung
(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf sich selbst und gegebenenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.
§ 11 Gewährleistung und Haftung
(1) Der Kunde hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von fünf Werktagen nach Lieferung/Leistung durch den Auftragnehmer, verdeckte Mängel innerhalb von fünf Werktagen nach deren Entdeckung, schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. In diesem Fall sind Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.
(2) Bei berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge hat der Kunde das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Lieferung/Leistung durch den Auftragnehmer. Der Auftragnehmer wird die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei der Kunde dem Auftragnehmer alle notwendigen Maßnahmen zur Untersuchung und Mängelbehebung ermöglichen muss. Der Auftragnehmer kann die Verbesserung der Leistung verweigern, wenn diese unmöglich oder mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden ist. In diesem Fall stehen dem Kunden die gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechte zu. Im Falle der Verbesserung obliegt es dem Kunden, die Übermittlung der mangelhaften (körperlichen) Sache durchzuführen.
(3) Es obliegt dem Kunden, die Leistung auf ihre rechtliche Zulässigkeit, insbesondere im Bereich Wettbewerbs-, Marken-, Urheber- und Verwaltungsrecht, zu überprüfen. Der Auftragnehmer ist nur zu einer Grobprüfung der rechtlichen Zulässigkeit verpflichtet. Bei leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung einer Warnpflicht haftet der Auftragnehmer nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, wenn diese vom Kunden vorgegeben oder genehmigt wurden.
(4) Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung/Leistung. Das Recht zum Regress gemäß § 933b Abs 1 ABGB erlischt ein Jahr nach Lieferung/Leistung. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten. Die Vermutungsregelung des § 924 ABGB wird ausgeschlossen.
(5) Der Auftragnehmer leistet keine Gewähr dafür, dass durch die Beauftragung und Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen ein höherer Umsatz oder Gewinn des Kunden erzielt wird oder dass diese Leistungen zu einer größeren Bekanntheit beitragen.
(6) Web- und Cloud-Services
- Der Auftragnehmer gewährleistet, dass Web-/Cloud-Services während ihrer Laufzeit die in der Leistungsbeschreibung und Dokumentation festgehaltenen Spezifikationen erfüllen und bei vertragsgemäßer Nutzung keine Rechte Dritter verletzen.
- Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Unterbrechungen von Internet-Dienstleistungen und Software, die außerhalb seines Einflussbereichs liegen. Es wird keine Gewähr dafür übernommen, dass alle Services ohne Unterbrechungen zugänglich sind und die gewünschten Verbindungen immer hergestellt werden können. Der Auftragnehmer haftet nicht für Handlungen Dritter im Netzwerkbereich oder für Schäden durch Netzwerkbetriebsausfälle. Standzeiten für Systemwartung und Administration der Services bedürfen keiner expliziten Verständigung.
- Zur Gewährleistung eines einwandfreien Netzwerkbetriebs sind die technischen Richtlinien (z.B. RFC-Dokumente) einzuhalten. Bei technischen Störungen, die durch den Kunden verursacht werden, kann die betroffene Zugangsberechtigung bis zur Behebung gesperrt werden.
- Der Auftragnehmer haftet nicht, wenn der Zugang zu Services oder deren fehlerfreier Betrieb aufgrund von Firewall-Schaltungen oder Einstellungen des Kunden oder Dritter nicht möglich ist. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass bei Software und Software-basierten Services nicht alle Fehler ausgeschlossen werden können.
- Der Auftragnehmer beseitigt Mängel oder Fehler am Service, indem er dem Kunden einen neuen, mangelfreien Stand des Services zur Verfügung stellt oder den Mangel behebt. Die Mängelbehebung kann auch darin bestehen, dass der Auftragnehmer dem Kunden zumutbare Möglichkeiten aufzeigt, die Auswirkungen des Mangels zu vermeiden. Bei Rechtsmängeln verschafft der Auftragnehmer dem Kunden das Recht zur Nutzung des Services oder ersetzt das Service bzw. ändert es so, dass der Verletzungsvorwurf aufgehoben ist.
(7) In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung des Auftragnehmers und seiner Erfüllungsgehilfen für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, egal ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden handelt. Das Vorliegen grober Fahrlässigkeit muss der Geschädigte beweisen. Soweit die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter.
(8) Jegliche Haftung des Auftragnehmers für Ansprüche, die aufgrund der erbrachten Leistung gegen den Kunden erhoben werden, wird ausgeschlossen, wenn der Auftragnehmer seiner Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für ihn nicht erkennbar war. Der Kunde hat den Auftragnehmer diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.
(9) Schadenersatzansprüche des Kunden verfallen sechs Monate nach Kenntnis des Schadens; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der schädigenden Handlung des Auftragnehmers. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.
(10) Die vorstehenden haftungsbeschränkenden Regelungen gelten nicht für die Haftung bei vorsätzlicher Schädigung, bei Personenschäden oder bei Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
(11) Der Auftragnehmer haftet insbesondere nicht für Fehler der von ihm vertriebenen Software, für den Verlust oder die unbefugte Veränderung von E-Mail-Nachrichten, für die Zuteilung von bestellten Domainnamen sowie für Betriebsunterbrechungen, die der Störungsbehebung, der Wartung, der Umstellung der Infrastruktur (Umschaltungen etc.) oder der Einführung neuer oder anderer Technologien dienen.
(12) Weiterhin ist die Haftung für Schäden ausgeschlossen, die aufgrund missbräuchlicher Nutzung der Infrastruktur des Auftragnehmers durch Sicherheitslücken in installierten Applikationen oder unbefugtem Eindringen in Kundenwebseiten durch Dritte entstehen einschließlich der durch die Abwehr solcher Eingriffe getroffenen Maßnahmen.
§ 12 Erfüllungsort & Gerichtsstand, Allgemeine Bestimmungen
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
(2) Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers in Dellach am Millstätter See, Österreich. Beim Versand geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald der Auftragnehmer die Ware dem von ihm gewählten Beförderungsunternehmen übergeben hat.
(3) Für alle vertraglichen und außervertraglichen Ansprüche gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts sowie der Verweisungsnormen.
(4) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit der Vereinbarung ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Auftragnehmers. Ungeachtet dessen ist der Auftragnehmer berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu klagen.
§ 13 Datenschutz
(1) Im Rahmen der Geschäftsbeziehung setzt der Auftragnehmer die Software Hubspot ein, um Schriftverkehr, Meetings, Nachrichten via Messenger, Telefonate usw. effizient und strukturiert erfassen und verwalten zu können. Der Kunde erklärt hiermit sein ausdrückliches Einverständnis, dass der Einsatz dieser Software als zulässig erachtet wird.
- Der Kunde akzeptiert, dass sämtliche im Rahmen der Nutzung von Hubspot anfallenden Daten gemäß den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes verarbeitet und gespeichert werden.
- Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die Datenschutzpraktiken von Hubspot Gegenstand einer gesonderten Datenschutzerklärung sind, die der Kunde zur Kenntnis nimmt und akzeptiert.
- Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die durch die Nutzung von Hubspot erlangten Daten ausschließlich für die Zwecke der Vertragserfüllung und Kundenbetreuung zu verwenden und nicht an Dritte weiterzugeben, es sei denn, dies ist zur Erfüllung des Vertragszwecks oder aufgrund gesetzlicher Vorgaben erforderlich.
- Der Kunde hat das Recht auf Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten sowie auf Löschung. Darüber hinaus steht dem Kunden das Recht auf Datenübertragbarkeit und das Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zu.
- Anfragen des Kunden in Bezug auf seine personenbezogenen Daten sind schriftlich an den Auftragnehmer zu richten. Der Auftragnehmer wird diese Anfragen unverzüglich bearbeiten und dem Kunden die entsprechenden Informationen zur Verfügung stellen.
(2) Eine Speicherung von Kundendaten erfolgt bei OneDrive, Microsoft und Apple.
- OneDrive: Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass seine Daten auf den Servern von Microsoft gespeichert werden können und dass Microsoft eine eigene Datenschutzerklärung und Nutzungsbedingungen hat, die der Kunde zur Kenntnis nimmt und akzeptiert.
- Apple: Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass seine Daten auf den Servern von Apple gespeichert werden können und dass auch Apple eine eigene Datenschutzerklärung und Nutzungsbedingungen hat, die der Kunde zur Kenntnis nimmt und akzeptiert.
(3) Darüber hinaus erfolgt die Verwaltung und Speicherung von Passwörtern durch den Auftragnehmer mithilfe des Passwortmanagers 1Password. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass 1Password eigene Datenschutzerklärungen und Nutzungsbedingungen hat, die für die Verwendung des Dienstes maßgeblich sind. Der Auftragnehmer garantiert, dass die bei 1Password gespeicherten Passwörter sicher verschlüsselt sind und nur autorisierten Personen zugänglich gemacht werden.
(4) Der Auftragnehmer verwendet den Dienst ChatGPT, um eine effiziente und strukturierte Kommunikation sicherzustellen und dem Kunden einen zusätzlichen Kommunikationskanal zur Verfügung zu stellen. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass seine Anfragen und Mitteilungen, die über ChatGPT verarbeitet werden, den Datenschutzbestimmungen von OpenAI, dem Auftragnehmer von ChatGPT, unterliegen. OpenAI hat eigene Datenschutzerklärungen und Nutzungsbedingungen, die der Kunde zur Kenntnis nimmt und akzeptiert. Anfragen des Kunden in Bezug auf seine über ChatGPT verarbeiteten personenbezogenen Daten sind schriftlich an den Auftragnehmer zu richten.
(5) Für die Optimierung der Webseite und zur Gewährleistung eines sicheren und effizienten Datenverkehrs setzt der Auftragnehmer Cloudflare als Content Delivery Network (CDN) ein. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass durch die Nutzung von Cloudflare Daten der Website über die Server von Cloudflare geleitet und dort verarbeitet werden. Cloudflare hat eigene Datenschutzerklärungen und Nutzungsbedingungen, die der Kunde zur Kenntnis nimmt und akzeptiert. Anfragen des Kunden in Bezug auf seine über Cloudflare verarbeiteten personenbezogenen Daten sind schriftlich an den Auftragnehmer zu richten.
(6) Des Weiteren verwendet der Auftragnehmer Jetpack als Content Delivery Network (CDN) speziell für die Optimierung und effiziente Auslieferung von Fotos auf der Website. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass durch die Nutzung von Jetpack Fotos über die Server von Jetpack geleitet und dort verarbeitet werden. Jetpack hat eigene Datenschutzerklärungen und Nutzungsbedingungen, die der Kunde zur Kenntnis nimmt und akzeptiert. Anfragen des Kunden in Bezug auf seine über Jetpack verarbeiteten personenbezogenen Daten sind schriftlich an den Auftragnehmer zu richten.
(7) Weiterhin werden die Website-Daten des Kunden auf einem Webserver bei unserem Hosting-Auftragnehmer gespeichert. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass durch die Nutzung des Hostings Daten über die Server des Hosting-Auftragnehmers geleitet und dort verarbeitet werden. Der Hosting-Auftragnehmer hat eigene Datenschutzerklärungen und Nutzungsbedingungen, die der Kunde zur Kenntnis nimmt und akzeptiert. Anfragen des Kunden in Bezug auf seine über den Hosting-Auftragnehmer verarbeiteten personenbezogenen Daten sind schriftlich an den Auftragnehmer zu richten.
(8) Der Kunde bestätigt hiermit, dass er die Datenschutzerklärungen aller Plugins und Dienste, die nach der Unterzeichnung der Vereinbarung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) verwendet werden, zur Kenntnis nimmt und akzeptiert. Der Kunde ist sich bewusst, dass Plugins und Dienste eigene Datenschutzerklärungen und Nutzungsbedingungen haben können, die sich von denen des Auftragnehmers unterscheiden können. Der Kunde verpflichtet sich, die Datenschutzerklärungen und Nutzungsbedingungen der jeweiligen Plugins und Dienste sorgfältig zu prüfen und zu akzeptieren, um einen rechtskonformen und sicheren Umgang mit seinen personenbezogenen Daten sicherzustellen. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für die Datenschutzpraktiken und Nutzungsbedingungen von Drittauftragnehmern, die Plugins und Dienste bereitstellen.
(9) Der Auftragnehmer verwendet Elementor als Websitebuilder für die Erstellung und Wartung seiner Websites. Der Kunde nimmt zur Kenntnis und akzeptiert, dass Elementor eigene Datenschutzerklärungen und Nutzungsbedingungen hat, die der Kunde zur Kenntnis nimmt und akzeptiert.
- Der Auftragnehmer setzt zur Erstellung und Verwaltung von Websites zusätzlich verschiedene Erweiterungen für Elementor ein. Der Kunde nimmt zur Kenntnis und akzeptiert, dass durch die Nutzung von Elementor und dessen Erweiterungen Daten verarbeitet und gespeichert werden können.
(10) Der Auftragnehmer setzt das Plugin Smush zur Optimierung und Komprimierung von Bildern auf der Website ein. Der Kunde nimmt zur Kenntnis und akzeptiert, dass durch die Nutzung von Smush Daten verarbeitet und gespeichert werden können.
§ 14 Verpflichtungen des Kunden
(1) Der Kunde ist verpflichtet:
- Der Kunde verpflichtet sich, offensichtliche Mängel oder Beschädigungen sofort zu melden und alle angemessenen Schritte zu unternehmen, um die Identifikation und Ursache der Mängel oder Schäden zu ermöglichen beziehungsweise deren Behebung zu unterstützen und zu beschleunigen.
- Der Kunde hat jegliche Änderungen, wie Namensänderungen, Änderungen der Firmenbezeichnung, Umzüge, Anpassungen der Rechnungsadresse, Rechtsformänderungen oder andere relevante Veränderungen, die Einfluss auf das Vertragsverhältnis mit dem Auftragnehmer haben könnten, unverzüglich mitzuteilen.
- Der Kunde ist gehalten, seine Nutzerkennung und das dazugehörige Passwort vertraulich zu behandeln.
- Der Kunde ist verantwortlich, angemessene Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass über seinen Internetzugang oder andere Netzwerke kein unerlaubter Zugriff auf externe Systeme erfolgt und keine Manipulationen vorgenommen werden oder schädliche Software verbreitet wird.
- Alle vom Kunden im Internet publizierten Inhalte sind klar als eigene oder Drittinhalte zu kennzeichnen. Zudem muss der Kunde seinen vollen Namen und seine Anschrift transparent darstellen.
- Bei der Nutzung des Hostings ist vom Kunden sicherzustellen, dass sowohl internationales als auch österreichisches Recht und allgemein anerkannte Verhaltensstandards eingehalten werden. Der Kunde trägt die Verantwortung für alle Inhalte und Informationen, die er selbst oder durch Dritte über seine Webseite veröffentlicht, verarbeitet, abruft oder bereitstellt.
(2) Insbesondere dürfen über die Website des Kunden die folgenden Informationsinhalte nicht verbreitet werden:
- Gewaltdarstellungen
- pornographische Schriften, Ton- oder Bildaufnahmen und Darstellungen
- Aufrufe zur Gewalt
- Rassendiskriminierung
- Anleitungen oder Anstiftung zu strafbarem Verhalten
- Unerlaubte Glücksspiele im Sinne des Lotteriegesetzes
- Informationen, die Urheberrechte, verwandte Schutzrechte oder andere Immaterialgüterrechte Dritter verletzen
- Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass Jugendliche unter 16 bzw. 18 Jahren keinen Zugang zu Websites haben, die nur für Personen über 16 bzw. 18 Jahren bestimmt sind.
Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die Inhalte des Kunden diesbezüglich zu überprüfen.
§ 15 Fair Use
Der Kunde verpflichtet sich, das Abonnement im Sinne des Fair Use zu nutzen. Das bedeutet, dass übermäßige oder unnötige Nutzungen des Abonnements, wie beispielsweise Massenmailing, unaufgeforderte Werbe-E-Mails oder die Erstellung von reinen Downloadseiten, vermieden werden müssen.
- Der Kunde ist dazu verpflichtet, keine Werberundschreiben oder Massenmailings (Mailingaktionen) via Electronic Mail über E-Mail-Adressen seiner Domain zu initiieren.
- Der Kunde ist verpflichtet, regelmäßig die Zugänge in seinem persönlichen elektronischen Postfach (E-Mail) zu kontrollieren.
- Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, den Webhosting-Service des Kunden bei missbräuchlicher Verwendung mit sofortiger Wirkung auf Kosten des Kunden zu sperren. Dies gilt auch für den Fall, dass kein tatsächlicher Rechtsanspruch gegeben sein sollte.
- Als missbräuchliche Verwendung gilt insbesondere die Nichteinhaltung der vertraglichen Pflichten des Kunden. Die Sperrung bleibt solange bestehen, bis der jeweilige Sachverhalt geklärt ist bzw. der Kunde den Beweis für die tatsächliche Unbedenklichkeit der Inhalte erbracht hat.
- Der Auftragnehmer behält sich zudem das Recht vor, den Webhosting-Service des Kunden auf dessen Kosten zu sperren, falls dessen Benutzerverhalten in irgendeiner Weise (Chat, Forum usw.) das Betriebsverhalten des Servers beeinträchtigt. Ansprüche seitens des Auftragnehmers auf Ersatz sämtlicher entstehenden direkten und indirekten Schäden, darunter auch Vermögensschäden, bleiben in jedem Fall der missbräuchlichen Verwendung des Webhosting-Services oder des Verstoßes gegen die AGB ausdrücklich vorbehalten.
- Darüber hinaus verpflichtet sich der Kunde, den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter schadlos zu halten. Diese Verpflichtung umfasst auch anfallende Gerichts- und Anwaltskosten.
§ 16 Datensicherheit
(1) Der Kunde ist verpflichtet, von den Daten, die er in jeglicher Form an den Auftragnehmer übermittelt, Sicherungskopien anzufertigen. Auch wenn der Auftragnehmer regelmäßig Sicherungen der Daten vornimmt, trägt der Kunde die Verantwortung für die Sicherung der übermittelten Daten. Im Falle eines Datenverlusts ist der Kunde dazu verpflichtet, die betreffenden Daten nochmals und unentgeltlich an den Auftragnehmer zu übermitteln.
(2) Falls der Kunde eine Datenwiederherstellung von Seiten des Auftragnehmers wünscht, wird diese nach Möglichkeit durchgeführt. Der Auftragnehmer garantiert jedoch nicht, dass die Daten wiederhergestellt werden können.
(3) Der Kunde ist sich bewusst, dass bei der Nutzung des Internets verschiedene Datenschutzrisiken bestehen. Insbesondere ist der Datenschutz bei der unverschlüsselten Übermittlung von Daten nicht gewährleistet. Es besteht zudem die Gefahr, dass unverschlüsselt übermittelte E-Mails von Dritten unberechtigterweise gelesen, verändert oder unterdrückt werden können. Durch die Verschlüsselung und Chiffrierung von übertragenen Informationen kann der Schutz vor unbefugtem Zugriff verbessert werden. Firewalls können das unerwünschte Eindringen von nicht zugriffsberechtigten Dritten möglicherweise verhindern oder zumindest erschweren. Die Ergreifung von Maßnahmen zur Verbesserung des Datenschutzes liegt im Verantwortungsbereich des Kunden.
§ 17 Angebotserweiterung & Downgrade
(1) Eine Erweiterung des gebuchten Pakets ist für den Kunden jederzeit möglich, sofern die gewünschten Leistungen innerhalb der vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Produktkategorie liegen.
(2) Die durch die Erweiterung des Angebots entstehenden zusätzlichen Kosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt und sind entsprechend den vereinbarten Zahlungsbedingungen zu begleichen.
(3) Nachdem ein Paket einmal auf ein höheres Leistungsniveau geupgradet wurde, besteht die Möglichkeit einer Downgrade auf ein niedrigeres Leistungsniveau erst nach einer Frist von mindestens drei Monaten.
(4) Sofern ein Hosting-Paket inklusive Wartung und zusätzlichen Stunden pro Monat als Support gewählt wurde, können nicht genutzte Support-Stunden in den nächsten Monat übertragen werden. Es dürfen jedoch insgesamt drei Zeiteinheiten an nicht genutzten Support-Stunden angesammelt werden. Übersteigt die Anzahl der angesammelten Stunden die Grenze, verfallen die überschüssigen Stunden und können nicht weiter angesammelt werden.
§ 18 Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Mit der Unterzeichnung des Vertrags bestätigt der Kunde, dass er die Möglichkeit hatte, sich in angemessener Weise mit dem Inhalt der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) auseinanderzusetzen, und erkennt diese als verbindliche Grundlage des Vertragsverhältnisses an.